Umzug mit Jobcenter

Kostenvoranschlag für Ihr Jobcenter – kostenlos und in 24 Stunden

Damit das Jobcenter Ihren Umzug übernimmt, brauchen Sie ein schriftliches Angebot. Wir erstellen es schnell, vollständig und in der Form, die Ihr Amt erwartet.

Kostenlos, auch bei AblehnungNach Einzelpositionen aufgeschlüsseltAbrechnung direkt mit dem Amt möglich

5/5 aus 96 Google-Bewertungen

Der Fehler, der am häufigsten den ganzen Anspruch kostet

Die Zusicherung muss vor dem Umzug vorliegen. Wer vorher den Mietvertrag unterschreibt, einen Transporter mietet oder eine Spedition beauftragt, bleibt in der Regel auf allen Kosten sitzen – unabhängig davon, wie berechtigt der Umzug war. Holen Sie also immer zuerst die schriftliche Zusicherung ein, und erst danach alles andere.

Kostenloser Check

Zahlt das Jobcenter Ihren Umzug?

Drei Fragen, eine ehrliche Einschätzung und der konkrete nächste Schritt. Keine Anmeldung nötig.

1. Haben Sie den Mietvertrag schon unterschrieben oder einen Umzug beauftragt?

Das ist die wichtigste Frage – die Zusicherung muss vorher vorliegen.

2. Warum ziehen Sie um?
3. Trifft einer dieser Punkte auf Sie zu?

Mehrfachauswahl. Davon hängt ab, ob eine Spedition statt einer Pauschale bewilligt wird.

Leistungen

Was das Jobcenter übernehmen kann

Beantragen Sie alle Posten gemeinsam – was Sie nicht beantragen, wird auch nicht bewilligt.

Transport & Personal

Spedition oder Mietwagen, Umzugshelfer, Sprit und Fahrzeug.

Wohnungsbeschaffung

Maklerprovision soweit unvermeidbar, Anzeigen, Besichtigungsfahrten.

Mietkaution

Wird in der Regel als Darlehen gewährt und später verrechnet.

Genossenschaftsanteile

Wenn Sie in eine Genossenschaftswohnung ziehen.

Doppelmiete im Übergang

Wenn sich die Kündigungsfristen nicht anders lösen lassen.

Nebenkosten des Umzugs

Halteverbotszone, Ummeldung, Renovierung nach Mietvertrag.

Ablauf

In vier Schritten zum bewilligten Umzug

01

Angebot anfordern

Sie nennen uns Adressen, Wohnungsgröße und Wunschtermin. Wir liefern den Kostenvoranschlag – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

02

Zusicherung beantragen

Sie reichen den Kostenvoranschlag beim Jobcenter ein und beantragen die Zusicherung. Noch nichts unterschreiben.

03

Bewilligung abwarten

Das Jobcenter prüft Notwendigkeit und Angemessenheit und erteilt die Zusicherung schriftlich.

04

Umzug & Abrechnung

Wir ziehen zum genehmigten Preis um. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit dem Amt ab.

Angemessenheit

Wie teuer darf die neue Wohnung sein?

Die Obergrenzen für die Bruttokaltmiete setzt jeder Kreis selbst – sie unterscheiden sich teils deutlich zwischen Nachbarstädten. Fragen Sie sie vor der Wohnungssuche ab.

Kaiserslautern

HaushaltMax. WohnflächeMax. Bruttokaltmiete
1 Person50480
2 Personen60540
3 Personen80680
4 Personen90770
5 Personen105880

Jobcenter Stadt Kaiserslautern · geprüft Juli 2026 · Quelle: jobcenterkaiserslautern.de

Für andere Städte in der Region fragen wir die aktuell gültigen Werte gerne für Sie ab – nennen Sie uns einfach Ihren Wohnort. Seit dem 1. Juli 2026 gilt zusätzlich, dass die Wohnkosten früher und bei jedem Folgeantrag erneut auf Angemessenheit geprüft werden.

Kostenvoranschlag

Was drinstehen muss, damit das Amt ihn akzeptiert

Die häufigste Rückfrage vom Sachbearbeiter lautet: „nicht prüffähig". Gemeint ist fast immer eine Pauschalsumme ohne Aufschlüsselung. Unser Angebot enthält deshalb standardmäßig:

  • Vollständige Anschrift der alten und der neuen Wohnung
  • Einzelpositionen statt Pauschale: Personal mit Stundenzahl, Fahrzeug, Material
  • Zusatzleistungen getrennt ausgewiesen (Halteverbotszone, Möbellift, Einlagerung)
  • Netto- und Bruttobeträge mit ausgewiesener Umsatzsteuer
  • Datum, Firmenanschrift, Ansprechpartner und Gültigkeitsdauer
  • Hinweis, dass es zur Vorlage beim Jobcenter bestimmt ist
Kostenlos · ohne AnmeldungWomit müssen Sie ungefähr rechnen?Zimmerzahl, Etage und Entfernung eingeben – Sie sehen sofort die Spanne, die auch im Kostenvoranschlag stehen wird.Kosten berechnen

Häufige Fragen

Übernimmt das Jobcenter wirklich die kompletten Umzugskosten?+

Das Jobcenter kann die Umzugskosten nach § 22 SGB II übernehmen, wenn der Umzug notwendig und die neue Wohnung angemessen ist. Die Entscheidung trifft immer Ihr Jobcenter – wir liefern die Grundlage dafür.

Was passiert, wenn ich schon unterschrieben habe?+

Dann wird es schwierig: Die Zusicherung soll vor dem Umzug vorliegen. Aussichtslos ist es aber nicht – bei einer fristlosen Kündigung oder einem Notfall ohne Vorlauf lohnt ein Antrag mit ausführlicher Begründung.

Wie viele Kostenvoranschläge muss ich einreichen?+

Meist ein bis zwei; manche Jobcenter verlangen drei. Genehmigt wird in der Regel das wirtschaftlichste Angebot. Fragen Sie im Zweifel Ihren Sachbearbeiter.

Das Jobcenter will nur eine Pauschale zahlen. Was kann ich tun?+

Eine Spedition wird häufig genehmigt, wenn Ihnen ein Eigenumzug nicht zumutbar ist – bei Krankheit, Behinderung, höherem Alter, Schwangerschaft, kleinen Kindern oder fehlenden Helfern. Nennen Sie diese Gründe ausdrücklich im Antrag.

Kostet mich der Kostenvoranschlag etwas?+

Nein. Er ist kostenlos und unverbindlich – auch dann, wenn Ihr Antrag am Ende abgelehnt wird.

Heißt das jetzt Bürgergeld oder Grundsicherung?+

Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld. Zuständig sind weiterhin die Jobcenter, und § 22 SGB II gilt unverändert – am Ablauf für Umzugskosten ändert sich nichts.

Kostenvoranschlag fürs Jobcenter anfordern

Kostenlos, unverbindlich und in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.