Umzug mit Jobcenter
Kostenvoranschlag für Ihr Jobcenter – kostenlos und in 24 Stunden
Damit das Jobcenter Ihren Umzug übernimmt, brauchen Sie ein schriftliches Angebot. Wir erstellen es schnell, vollständig und in der Form, die Ihr Amt erwartet.
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Der Fehler, der am häufigsten den ganzen Anspruch kostet
Die Zusicherung muss vor dem Umzug vorliegen. Wer vorher den Mietvertrag unterschreibt, einen Transporter mietet oder eine Spedition beauftragt, bleibt in der Regel auf allen Kosten sitzen – unabhängig davon, wie berechtigt der Umzug war. Holen Sie also immer zuerst die schriftliche Zusicherung ein, und erst danach alles andere.
Kostenloser Check
Zahlt das Jobcenter Ihren Umzug?
Drei Fragen, eine ehrliche Einschätzung und der konkrete nächste Schritt. Keine Anmeldung nötig.
Leistungen
Was das Jobcenter übernehmen kann
Beantragen Sie alle Posten gemeinsam – was Sie nicht beantragen, wird auch nicht bewilligt.
Transport & Personal
Spedition oder Mietwagen, Umzugshelfer, Sprit und Fahrzeug.
Wohnungsbeschaffung
Maklerprovision soweit unvermeidbar, Anzeigen, Besichtigungsfahrten.
Mietkaution
Wird in der Regel als Darlehen gewährt und später verrechnet.
Genossenschaftsanteile
Wenn Sie in eine Genossenschaftswohnung ziehen.
Doppelmiete im Übergang
Wenn sich die Kündigungsfristen nicht anders lösen lassen.
Nebenkosten des Umzugs
Halteverbotszone, Ummeldung, Renovierung nach Mietvertrag.
Ablauf
In vier Schritten zum bewilligten Umzug
Kostenvoranschläge einholen
In der Regel verlangt das Jobcenter drei Angebote und bewilligt das wirtschaftlichste. Sie nennen uns Adressen, Wohnungsgröße und Wunschtermin – unseren Kostenvoranschlag liefern wir kostenlos, meist innerhalb von 24 Stunden.
Zusicherung beantragen
Sie reichen den Kostenvoranschlag beim Jobcenter ein und beantragen die Zusicherung. Noch nichts unterschreiben.
Bewilligung abwarten
Das Jobcenter prüft Notwendigkeit und Angemessenheit und erteilt die Zusicherung schriftlich.
Umzug & Abrechnung
Wir ziehen zum genehmigten Preis um. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit dem Amt ab.
Angemessenheit
Wie teuer darf die neue Wohnung sein?
Die Obergrenzen für die Bruttokaltmiete setzt jeder Kreis selbst – sie unterscheiden sich teils deutlich zwischen Nachbarstädten. Fragen Sie sie vor der Wohnungssuche ab.
Kaiserslautern
| Haushalt | Max. Wohnfläche | Max. Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | 50 m² | 480 € |
| 2 Personen | 60 m² | 540 € |
| 3 Personen | 80 m² | 680 € |
| 4 Personen | 90 m² | 770 € |
| 5 Personen | 105 m² | 880 € |
Jobcenter Stadt Kaiserslautern · geprüft Juli 2026 · Quelle: jobcenterkaiserslautern.de
Kostenvoranschlag
Was drinstehen muss, damit das Amt ihn akzeptiert
Die häufigste Rückfrage vom Sachbearbeiter lautet: „nicht prüffähig". Gemeint ist fast immer eine Pauschalsumme ohne Aufschlüsselung. Unser Angebot enthält deshalb standardmäßig:
- Vollständige Anschrift der alten und der neuen Wohnung
- Einzelpositionen statt Pauschale: Personal mit Stundenzahl, Fahrzeug, Material
- Zusatzleistungen getrennt ausgewiesen (Halteverbotszone, Möbellift, Einlagerung)
- Netto- und Bruttobeträge mit ausgewiesener Umsatzsteuer
- Datum, Firmenanschrift, Ansprechpartner und Gültigkeitsdauer
- Hinweis, dass es zur Vorlage beim Jobcenter bestimmt ist
Häufige Fragen
Übernimmt das Jobcenter wirklich die kompletten Umzugskosten?+
Das Jobcenter kann die Umzugskosten nach § 22 SGB II übernehmen, wenn der Umzug notwendig und die neue Wohnung angemessen ist. Die Entscheidung trifft immer Ihr Jobcenter – wir liefern die Grundlage dafür.
Was passiert, wenn ich schon unterschrieben habe?+
Dann wird es schwierig: Die Zusicherung soll vor dem Umzug vorliegen. Aussichtslos ist es aber nicht – bei einer fristlosen Kündigung oder einem Notfall ohne Vorlauf lohnt ein Antrag mit ausführlicher Begründung.
Wie viele Kostenvoranschläge muss ich einreichen?+
In der Regel drei; manche Ämter geben sich mit weniger zufrieden. Genehmigt wird üblicherweise das wirtschaftlichste Angebot. Fragen Sie im Zweifel Ihren Sachbearbeiter, bevor Sie anfangen zu sammeln – unseren bekommen Sie kostenlos, auch wenn Sie am Ende jemand anderen beauftragen.
Das Jobcenter will nur eine Pauschale zahlen. Was kann ich tun?+
Eine Spedition wird häufig genehmigt, wenn Ihnen ein Eigenumzug nicht zumutbar ist – bei Krankheit, Behinderung, höherem Alter, Schwangerschaft, kleinen Kindern oder fehlenden Helfern. Nennen Sie diese Gründe ausdrücklich im Antrag.
Kostet mich der Kostenvoranschlag etwas?+
Nein. Er ist kostenlos und unverbindlich – auch dann, wenn Ihr Antrag am Ende abgelehnt wird.
Heißt das jetzt Bürgergeld oder Grundsicherung?+
Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld. Zuständig sind weiterhin die Jobcenter, und § 22 SGB II gilt unverändert – am Ablauf für Umzugskosten ändert sich nichts.
Wann gilt ein Umzug als notwendig?+
Anerkannt werden unter anderem eine zu teure oder zu große Wohnung, eine Aufforderung des Amtes zur Kostensenkung, der Wegfall der Wohnung durch Kündigung oder Eigenbedarf, ein Arbeitsplatzwechsel, gesundheitliche Gründe, Familienzuwachs sowie Trennung oder Gewaltschutz. Schreiben Sie den Anlass konkret in den Antrag – „die Wohnung passt nicht mehr" reicht nicht.
Wann ist eine Wohnung angemessen?+
Das entscheidet jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt selbst, anhand eigener Tabellen für Wohnfläche und Bruttokaltmiete je Haushaltsgröße. Fragen Sie die aktuell gültigen Werte bei Ihrem Jobcenter ab, bevor Sie mit der Wohnungssuche anfangen – eine Wohnung über der Grenze wird nur mit stichhaltiger Begründung genehmigt.
Werden Mietkaution und Genossenschaftsanteile übernommen?+
Die Kaution kann als Darlehen übernommen werden, das anschließend in Raten von der Regelleistung einbehalten wird – sie ist also kein Zuschuss, sondern eine Zwischenfinanzierung. Beantragen Sie sie zusammen mit der Zusicherung, nicht später.
Was kann ich außer dem Transport noch beantragen?+
Umzugskartons und Packmaterial, die Halteverbotszone, in bestimmten Fällen die doppelte Miete im Übergangsmonat, Renovierungskosten für die alte oder neue Wohnung sowie die Anschlusskosten. Jede Position muss im Kostenvoranschlag einzeln stehen, sonst kann der Sachbearbeiter sie nicht bewilligen.
Wie lange dauert die Entscheidung?+
Das schwankt von Amt zu Amt und mit der Auslastung; einige Wochen sollten Sie einplanen. Reichen Sie vollständig ein – Antrag, Kostenvoranschläge, Begründung der Notwendigkeit und die Angaben zur neuen Wohnung. Unvollständige Anträge sind der häufigste Grund, warum sich das Verfahren zieht.
Mein Antrag wurde abgelehnt. Was jetzt?+
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen; die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Sinnvoll ist das vor allem, wenn die Notwendigkeit des Umzugs nicht gewürdigt wurde oder Ihre persönlichen Gründe gegen einen Eigenumzug unberücksichtigt blieben. Kostenlose Beratung gibt es bei den Sozialverbänden und den örtlichen Beratungsstellen.
Rechnen Sie direkt mit dem Jobcenter ab?+
Wenn das Amt eine Direktzahlung an uns bewilligt, ja – dann müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Steht im Bescheid stattdessen eine Auszahlung an Sie, rechnen wir normal mit Ihnen ab. Klären Sie das gleich beim Antrag, weil es sich nachträglich schlecht ändern lässt.
Muss ich den Umzug beim günstigsten Anbieter beauftragen?+
In der Regel wird das wirtschaftlichste Angebot bewilligt. Das heißt aber nicht zwingend das billigste: Wenn ein günstigeres Angebot Leistungen nicht enthält, die Sie nachweislich brauchen – Möbellift, Montage, Halteverbotszone – können Sie das begründen. Achten Sie darauf, dass die Angebote denselben Leistungsumfang abbilden.
Gilt das auch bei Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter?+
Der Ablauf ist sehr ähnlich, nur ist ein anderer Träger zuständig: bei Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter das Sozialamt nach dem SGB XII, bei gesundheitlich bedingten Umzügen unter Umständen die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Auch dafür erstellen wir den Kostenvoranschlag kostenlos im geforderten Format.
Zahlt auch das Sozialamt einen Umzug?+
Ja. Wer Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, stellt den Antrag nicht beim Jobcenter, sondern beim Sozialamt – Rechtsgrundlage ist dann § 35 SGB XII statt § 22 SGB II. Am Verfahren ändert das nichts: Kostenvoranschläge einholen, Zusicherung beantragen, Bewilligung abwarten und erst danach den Auftrag erteilen. Unseren Kostenvoranschlag fürs Sozialamt erstellen wir kostenlos und in derselben aufgeschlüsselten Form, die auch die Jobcenter verlangen.
Woran erkenne ich, ob Jobcenter oder Sozialamt für mich zuständig ist?+
Als Faustregel: Wer erwerbsfähig ist und Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht, gehört zum Jobcenter. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, gehört zum Sozialamt der Stadt oder des Kreises. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei der Stelle nach, von der Ihr letzter Bescheid kam – sie verweist Sie gegebenenfalls weiter. Für uns macht es keinen Unterschied, welches Amt am Ende bewilligt.
Übernimmt das Amt den Umzug auch bei einer Aufforderung zur Kostensenkung?+
Das ist sogar einer der klarsten Fälle. Wenn Jobcenter oder Sozialamt Sie schriftlich aufgefordert haben, die Unterkunftskosten zu senken, ist der Umzug damit als notwendig belegt – legen Sie dieses Schreiben dem Antrag bei. Achten Sie darauf, dass die neue Wohnung innerhalb der örtlichen Angemessenheitsgrenze liegt, sonst wird aus dem Kostensenkungsverfahren eine zweite Ablehnung.
Kostenvoranschlag fürs Jobcenter anfordern
Kostenlos, unverbindlich und in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Ihre persönliche Ansprechpartnerin
Anna Schepanski
Umzugsberatung & Kundenbetreuung
Von der ersten Anfrage bis zum letzten Karton: Besichtigung vereinbaren, Festpreis abstimmen, Termin planen. Eine feste Ansprechpartnerin statt Callcenter – rufen Sie an oder schreiben Sie kurz, was ansteht.
Erreichbar Mo-Sa 8:00-20:00 Uhr · Antwort meist am selben Tag