Kostenübernahme

Wer zahlt Ihren Umzug?

Pflegekasse, Jobcenter, Sozialamt oder Arbeitgeber – in vielen Fällen müssen Sie den Umzug nicht selbst tragen. Hier sehen Sie auf einen Blick, wer wofür zuständig ist.

KostenträgerWer hat AnspruchWie vielWo beantragenFristDetails
Pflegekasse§ 40 Abs. 4 SGB XIPflegegrad 1–5, Pflege zu Hausebis 4.180 € je MaßnahmeIhre Pflegekasse (bei der Krankenkasse)vor der Maßnahme; Entscheidung binnen 3 WochenRatgeber
Jobcenter§ 22 SGB IIGrundsicherungsgeld, Umzug notwendig und Wohnung angemessenUmzugskosten, Wohnungsbeschaffung, Kaution als DarlehenIhr zuständiges JobcenterZusicherung zwingend vor dem UmzugRatgeber
Sozialamt§ 35 SGB XIISozialhilfe oder Grundsicherung im Altervergleichbar mit dem JobcenterSozialamt Ihrer KommuneZusicherung ebenfalls vor dem UmzugRatgeber
Arbeitgeber / ArbeitsagenturEinzelfall / VermittlungsbudgetUmzug wegen Arbeitsaufnahme oder Versetzungje nach Zusage bzw. VermittlungsbudgetArbeitgeber oder Agentur für Arbeitvor der Beauftragung klärenRatgeber
Zwei Regeln gelten bei allen: Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden, und der Kostenvoranschlag muss nach Einzelpositionen aufgeschlüsselt sein. Damit sind die häufigsten Ablehnungsgründe bereits vermieden.

Häufige Fragen

Kann ich mehrere Stellen gleichzeitig beantragen?+

Grundsätzlich schließen sich die Wege nicht aus – ein Pflegegrad und Leistungsbezug können nebeneinander bestehen. Doppelt erstattet wird dieselbe Leistung allerdings nicht. Nennen Sie beiden Stellen, dass ein weiterer Antrag läuft.

Was haben alle Kostenträger gemeinsam?+

Zwei Dinge: Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden, und es braucht einen prüffähigen Kostenvoranschlag mit Einzelpositionen. Wer beides beachtet, hat die häufigsten Ablehnungsgründe schon vermieden.

Was kostet mich der Kostenvoranschlag?+

Nichts. Wir stellen ihn kostenlos und unverbindlich aus – auch dann, wenn Ihr Antrag am Ende abgelehnt wird.

Kostenvoranschlag für Ihren Kostenträger

Sagen Sie uns, wer zahlen soll – wir erstellen das Angebot in der Form, die dort verlangt wird. Kostenlos und unverbindlich.