Kostenübernahme
Wer zahlt Ihren Umzug?
Pflegekasse, Jobcenter, Sozialamt oder Arbeitgeber – in vielen Fällen müssen Sie den Umzug nicht selbst tragen. Hier sehen Sie auf einen Blick, wer wofür zuständig ist.
| Kostenträger | Wer hat Anspruch | Wie viel | Wo beantragen | Frist | Details |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegekasse§ 40 Abs. 4 SGB XI | Pflegegrad 1–5, Pflege zu Hause | bis 4.180 € je Maßnahme | Ihre Pflegekasse (bei der Krankenkasse) | vor der Maßnahme; Entscheidung binnen 3 Wochen | Ratgeber |
| Jobcenter§ 22 SGB II | Grundsicherungsgeld, Umzug notwendig und Wohnung angemessen | Umzugskosten, Wohnungsbeschaffung, Kaution als Darlehen | Ihr zuständiges Jobcenter | Zusicherung zwingend vor dem Umzug | Ratgeber |
| Sozialamt§ 35 SGB XII | Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter | vergleichbar mit dem Jobcenter | Sozialamt Ihrer Kommune | Zusicherung ebenfalls vor dem Umzug | Ratgeber |
| Arbeitgeber / ArbeitsagenturEinzelfall / Vermittlungsbudget | Umzug wegen Arbeitsaufnahme oder Versetzung | je nach Zusage bzw. Vermittlungsbudget | Arbeitgeber oder Agentur für Arbeit | vor der Beauftragung klären | Ratgeber |
Im Detail
Umzug über die Pflegekasse
Anspruch, wann ein Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gilt, Antrag, Fristen und Ablehnungsgründe.
ÖffnenUmzug mit dem Jobcenter
Notwendigkeit, Angemessenheit, Zusicherung, Selbsthilfe-Pauschale gegen Spedition – der komplette Ablauf.
ÖffnenSeniorenumzug
Wie wir Umzüge im Alter begleiten – inklusive Kostenvoranschlag für die Pflegekasse.
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Kostenvoranschlag im geforderten Format, meist innerhalb von 24 Stunden. Mit Anspruchs-Check.
ÖffnenGratis-Tools
Kostenlose Helfer für Ihren Umzug
Rechnen, planen und prüfen – ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung.
Häufige Fragen
Kann ich mehrere Stellen gleichzeitig beantragen?+
Grundsätzlich schließen sich die Wege nicht aus – ein Pflegegrad und Leistungsbezug können nebeneinander bestehen. Doppelt erstattet wird dieselbe Leistung allerdings nicht. Nennen Sie beiden Stellen, dass ein weiterer Antrag läuft.
Was haben alle Kostenträger gemeinsam?+
Zwei Dinge: Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden, und es braucht einen prüffähigen Kostenvoranschlag mit Einzelpositionen. Wer beides beachtet, hat die häufigsten Ablehnungsgründe schon vermieden.
Was kostet mich der Kostenvoranschlag?+
Nichts. Wir stellen ihn kostenlos und unverbindlich aus – auch dann, wenn Ihr Antrag am Ende abgelehnt wird.
Was heißt „prüffähig" genau?+
Dass jede Position einzeln und nachvollziehbar ausgewiesen ist: Personal mit Stundenzahl, Fahrzeug, Verpackungsmaterial, Möbeldemontage und -montage, Halteverbotszone. Eine Summe unter dem Wort „Umzug" kann kein Sachbearbeiter prüfen – und was nicht geprüft werden kann, wird nicht bewilligt.
Wie schnell bekomme ich den Kostenvoranschlag?+
In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Für die meisten Anträge genügen uns dafür Ihre Angaben zu Wohnungsgröße, Etage und Zieladresse; eine Besichtigung vor Ort ist erst für das verbindliche Festpreisangebot nötig, nicht für den Kostenvoranschlag beim Amt.
Muss ich in Vorleistung gehen?+
Nicht, wenn der Kostenträger eine Direktzahlung an uns bewilligt – dann rechnen wir direkt mit ihm ab. Steht im Bescheid eine Auszahlung an Sie, rechnen wir normal mit Ihnen ab. Klären Sie das gleich beim Antrag, weil es sich nachträglich schlecht ändern lässt.
Was ist, wenn der bewilligte Betrag nicht reicht?+
Dann tragen Sie die Differenz selbst – deshalb ist es wichtig, dass der Kostenvoranschlag von Anfang an alles enthält, was Sie tatsächlich brauchen. Nachträglich bewilligte Positionen sind die Ausnahme. Sagen Sie uns lieber vorher, wenn Möbellift, Küchenmontage oder Einlagerung dazukommen könnten.
Mein Antrag wurde abgelehnt. Lohnt ein Widerspruch?+
Häufig ja. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Aussicht hat ein Widerspruch vor allem dann, wenn die Notwendigkeit des Umzugs nicht gewürdigt wurde oder Ihre persönlichen Gründe gegen einen Umzug in Eigenregie unberücksichtigt blieben. Kostenlose Beratung bekommen Sie bei Sozialverbänden, Pflegestützpunkten und örtlichen Beratungsstellen.
Können Angehörige den Antrag für mich stellen?+
Ja, mit einer Vollmacht oder als Betreuer. Bei Umzügen ins betreute Wohnen ist das der Normalfall. Wir stimmen uns auf Wunsch direkt mit den Angehörigen ab und schicken den Kostenvoranschlag dorthin, auch wenn der Umzug selbst woanders stattfindet.
Übernimmt der Arbeitgeber einen beruflich bedingten Umzug?+
Viele Arbeitgeber beteiligen sich, verlangen dafür aber ebenfalls einen aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag. Zahlt niemand, bleiben die Kosten bei einem beruflich veranlassten Umzug in der Regel als Werbungskosten steuerlich absetzbar – dafür bekommen Sie von uns eine entsprechend ausgewiesene Rechnung.
Kostenvoranschlag für Ihren Kostenträger
Sagen Sie uns, wer zahlen soll – wir erstellen das Angebot in der Form, die dort verlangt wird. Kostenlos und unverbindlich.

Ihre persönliche Ansprechpartnerin
Anna Schepanski
Umzugsberatung & Kundenbetreuung
Von der ersten Anfrage bis zum letzten Karton: Besichtigung vereinbaren, Festpreis abstimmen, Termin planen. Eine feste Ansprechpartnerin statt Callcenter – rufen Sie an oder schreiben Sie kurz, was ansteht.
Erreichbar Mo-Sa 8:00-20:00 Uhr · Antwort meist am selben Tag